Präliminarien und die Gebühren der Umlagen sind entsprechend zu veröffentlichen. 5. Der Umlagen-Repartitions-Cataster für die direkten Steuern ist wieder wie bisher von Kanzlei- Beamten gegen eine Remuneration von 50 fl schleunigst zu verfassen und zur Genehmigung vorzulegen. Steyr am 19. Dezember 1879. Josef Peyrl, Josef Haller, Gustav Gschaider, A Perz.“ Der Vorsitzende frägt, ob Jemand eine Aufklärung wünsche und bringt sodann die Einnahmen mit 55000 fl und die gewöhnlichen Ausgaben mit 121724 fl zur Abstimmung, welche beiden Beträge angenommen werden. Hierauf bringt der Vorsitzende die Anträge
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