Ratsprotokoll vom 23. Dezember 1879

Gemeinderat wolle nun das Präliminar für die Stadt-Casse nach die- sen Comitee-Vorschlägen berichtigen lassen und sonach darüber folgende Beschlüsse fassen. l. Die Präliminarien für die Ge- bahrung bei der Stadt- Casse und den Versorgungs- Anstalten im künfti- gem Jahre 1880 werden gemeinderätlich ge- nehmigt und sind dann von der Kanzlei dem Casseamte zur Gebüh- renvorschreibung und Darnachachtung zuzu- stellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres - Einkünfte bei der Stadt- Casse zur Bedeckung sämmtlicher Auslagen wird die Einhebung fol- gender Gemeindeum- lagen wieder nach dem gegenwärtigen Aus- masse genehmigt, näm- lich: A. Einer 60 % Umlage von sämmtlichen direkten

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