Ratsprotokoll vom 23. Dezember 1879

Gemeinderat wolle nun das Präliminar für die Stadt-Casse nach diesen Comitee-Vorschlägen berichtigen lassen und sonach darüber folgende Beschlüsse fassen. l. Die Präliminarien für die Gebahrung bei der Stadt- Casse und den Versorgungs- Anstalten im künftigem Jahre 1880 werden gemeinderätlich genehmigt und sind dann von der Kanzlei dem Casseamte zur Gebührenvorschreibung und Darnachachtung zuzustellen. 2. Als Ergänzung der gewöhnlichen Jahres - Einkünfte bei der StadtCasse zur Bedeckung sämmtlicher Auslagen wird die Einhebung folgender Gemeindeumlagen wieder nach dem gegenwärtigen Ausmasse genehmigt, nämlich: A. Einer 60 % Umlage von sämmtlichen direkten

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2