während jetzt eine ganze Klafter verführt werde. Der Gemeinderat sei auch nicht an das niedere Offert gebunden, indem es sich die Ratifikation vorbehalten habe. Daß man eine Offertausschreibung beschlossen habe, habe darin seinen Grund, weil sich auch ein dritter Bewerber hätte finden können; er werde daher aus den entwickelten Gründen für den Sektions-Antrag stimmen. G.R. Ploberger meint, daß vielleicht Herr Viertl die 20 xr nach- lasse. G.R. Franz v. Jäger hebt hervor, daß auch im vorigen Jahre ein Unterschied um 10 xr zwischen den beiden Offerten gewesen sei.
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