er möchte daher Herrn Viertl bevorzugen, nachdem er die Gemeinde in jeder Beziehung und zu jeder Zeit gut bedient habe. G.R. Anton v. Jäger erklärt sich mit dem Sektions-Antrage aus dem Grunde nicht einverstanden, weil es eine Inconsequenz sei, eine Offertausschreibung zu veranlassen und die Fuhren dann doch dem theuersten zu übertragen; wozu sei dann die Offertausschreibung überhaupt; man könnte dann die Vergebung lieber brevi manu, vornehmen; er finde diesen Vorgang für unbillig. G.R. Leopold Huber bemerkt, man habe deshalb die Offert-Ausschreibung beschlossen, weil man
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