Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1879

treffen, in welcher Weise die Fleischbeschau vorgenommen werden solle. Wenn hiedurch Unzukömmlichkeiten entstünden, so müßte eben einer enthoben werden, was möglich sei, nachdem auch in Linz nur ein einziger Fleischbeschauer bestellt sei. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrag des G.R. Wenhart wird angenommen. - Z. 11012 3. G.R. Anton v. Jäger verliest nachstehendes Schreiben: „Steyr am 2. Dezember 1879. Löbliche Gemeindevorstehung! - Das ergebenst unterfertigte HandelsGremium von Steyr erlaubt sich einer löblichen Gemeindevorstehung mitzutheilen, daß in seiner gestern abgehaltenen ausserordentlichen Generalversammlung einstimmig

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2