treffen, in welcher Weise die Fleischbeschau vorge- nommen werden solle. Wenn hiedurch Unzukömm- lichkeiten entstünden, so müßte eben einer ent- hoben werden, was möglich sei, nachdem auch in Linz nur ein ein- ziger Fleischbeschauer bestellt sei. Der Antrag der Sektion mit dem Zusatzantrag des G.R. Wenhart wird angenommen. - Z. 11012 3. G.R. Anton v. Jäger verliest nachstehendes Schreiben: „Steyr am 2. Dezember 1879. Löbliche Gemeindevor- stehung! - Das ergebenst unterfertigte Handels- Gremium von Steyr erlaubt sich einer löblichen Gemeindevorstehung mitzutheilen, daß in seiner gestern abge- haltenen ausserordent- lichen Generalver- sammlung einstimmig
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