der deutlichen Aufschrift: „Verkauf von Pferdefleisch“ zu bezeichnen und im Verkaufs-Lokale der Preis durch Anschlagen eines Tarifes ersichtlich zu machen. Die Entlohnung der Fleischbeschauer, denen Herr Eppinger als dritter beizuziehen wäre, beträgt zusammen 330 fl pro anno, und es solle dabei sein Verbleiben haben. Den Fleischbeschauern werde es auch anheim gestellt, eine Eintheilung dieser Geschäftsverrichtungen unter sich veranlassen zu wollen.“ G.R. Gründler stellt die Frage, ob denn der Pferdefleischhauer nicht in Aichet schlage, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß derselbe in Aichet und in Ennsdorf ein Verschleißgewölbe habe, während er die Schlachtungen in Garsten
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