Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1879

haben und konstatirt über eine Zwischenbemerkung des Vorsitzenden, daß laut den in der Gemeinderats-Sitzung vom 29. August d.Js. vorgelesenen Protokolle auch sämmtliche hiesige Fleischbeschauer sich damit einverstanden und derselben pflichtgemäß nachzukommen erklärt haben. Sohin stellt Referent namens der Sektion den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle den Entwurf der neuen Fleischbeschau-Ordnung genehmigen, bezüglich der Pferdeschlachtung habe die Gemeinde Steyr sich mit der Bezirkshauptmannschaft im Einvernehmen zu setzen, nachdem im Gemeindegebiete kein Pferdeschlachthaus sich befindet, jedoch waren die Verkaufs-Lokale durch eigene Tafeln mit

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