haben und konstatirt über eine Zwischenbe- merkung des Vorsitzen- den, daß laut den in der Gemeinderats-Sit- zung vom 29. August d.Js. vorgelesenen Protokolle auch sämmtliche hiesige Fleischbeschauer sich damit einverstanden und derselben pflichtgemäß nachzukommen erklärt haben. Sohin stellt Referent namens der Sektion den Antrag: „Der löbliche Gemeinderat wolle den Entwurf der neuen Fleischbeschau-Ordnung genehmigen, bezüglich der Pferdeschlachtung habe die Gemeinde Steyr sich mit der Bezirkshaupt- mannschaft im Einver- nehmen zu setzen, nachdem im Gemein- degebiete kein Pferde- schlachthaus sich befindet, jedoch waren die Ver- kaufs-Lokale durch eigene Tafeln mit
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