sondere Vorschriften. Diesen Vorschriften analog wurde demnach der beiliegende Entwurf der Fleischbeschau-Ordnung ergänzt. Steyr am 5. November 1879. Wansner, Polizei-Commissär.“ Referent bemerkt, daß der Entwurf der Fleischbeschau ein längerer Artikel sei, von dessen Verlesung Umgang genommen werden könne, weil ihn die Sektion ohnehin durchberathen habe: derselbe enthalte auch einen Anfang hinsichtlich der Pferdeschlachtung. Referent verliest dann das mit den Fleischbeschauern aufgenommene Protokoll vom 9. Oktober d.J. laut welchem dieselben erklären, daß sie gegen diesen Entwurf der Fleischbeschau-Ordnung nichts zu bemerken und einzuwenden
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