dachung desselben aus Schindeln besteht, welche in der kürzesten Zeit eine gründliche Reparatur erfordern wird. Aus obigen Gründen kann nur die Entfernung dieses feuergefährlichen Objektes empfolen werden, weil der Mangel an Raum bereits seit vielen Jahren sehr empfindlich ist. Nachdem jedoch durch die Entfernung dieses Objektes ein Raum zur Unterbringung von Bauholz entzogen wird, so müßte anstatt dieses Objectes ein neuer Schuppen an der Zimmerplatzmauer rechts von der Einfahrt, hergestellt werden, welcher ausserdem Raume für Bauholz etc. auch ein Kammerl für den Bausschaffner, eine Arbeitshütte und ein kleines
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