daß die beiden Herrn Oberingenieure Hronek und Wild für die Vor- nahme der Untersu- chung kein Honorar angesprochen hätten. Dieselben hätten ihr Gutachten in bereit- williger Weise un- entgeldlich abgegeben, daher er glaube, daß der Gemeinderath verpflichtet sei, den beiden Herren den Dank auszusprechen (Bravo!) und sie zu ersuchen das von der Bausektion einzu- bringende neue Projekt einer wei- teren Prüfung un- terziehen zu wollen. Der Antrag der Sektion sowie jener des Vor- sitzenden wird ange- nommen. – Z. 11984. 12. G.R. Josef Huber verliest nachstehenden Bericht: „B.A. Z. 788 – Löblicher
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