Ratsprotokoll vom 12. Dezember 1879

G.R. Franz v. Jäger frägt, wie der SektionsAntrag zu verstehen sei, ob der Betrag für die Pflasterung, der ins Präliminar einzusetzen sei, für den Grünmarkt oder für Pflasterung im allgemeinen gelte. G.R. Josef Huber erwiedert, daß der Betrag für Pflasterung überhaupt eingesetzt werde, nachdem hinsichtlich des Grünmarktes ein bestimmter Beschluß habe nicht gefaßt werden können, weil die Hausbesitzer daselbst sich nur dann zur Zalung der ganzen Trottoirkosten bereit erklären, wenn der ganze Grünmarkt mit Würfel gepflastert werde. G.R. Peyrl bemerkt, daß, soviel er sich auf die letzte Gemeinde

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