standsetzung jenes Theiles der Wasserleitung vorgenommen, welcher vom Hause des Herrn Ferdinand Edelbauer bis zum Ex-Jesuitengebäude führt. Nachdem nun wieder die Berathung des Präliminares pro 1880 herannaht so erscheint es notwendig darüber Bestimmung zu treffen, ob die Herstellung des übrigen, weit gröseren Theiles, der Wasserleitung im Jahre 1880 voranlaßt werden soll, damit im Falle der Bejahung dieser Frage für den mit 2128 fl bezifferten Kostenaufwand die entsprechende Summe ins Präliminar eingesetzt worden könne. Das Amt erlaubt sich daher in dieser Beziehung die Anfrage an den löblichen Gemeinderat zu stellen und hiezu zu bemerken,
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