diesfalls im Interesse seiner Mitbürger und der Arbeiter gesprochen. Was die kontraktmässige Verpflichtung der Gasgesellschaft zur Anbringung dieser Laterne anbelange, so stütze er sich darauf, daß auch die Waffenfabrik ein großer Consument für die Gasfabrik sei. Der Vorsitzende bemerkt, daß dieser Antrag des G.R. Mayr als Dringlich keits-Antrag angesehen sei und wird derselbe mit Majorität angenommen. - Z. 11590. 12. G.R. Josef Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderats-Sitzung vom 13. Dezember 1878 wurde beschlossen es sei die Wasserleitung zum
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