sie ohnehin. Der Vorsitzende betont, daß die Vertragsbestimmungen ganz gut auf den Franz-Josef- Platz angewendet werden könnten, weil dort viele Privatwohnungen mit Gas eingerichtet seien was am Kohlanger nicht der Fall sei. Es war daher der Beschluß auf die An- bringung einer Flamme am Franz Josef-Platz zu beschränken und sei diesfalls die Gasdirek- tion vertragsmässig ver- pflichtet, diese Laterne zu richten, was hinsichtlich jener am Kohlanger nicht der Fall sei, weil dort kein Gebäude existire, welches Privat-Consum habe. G.R. Mayr erwiedert, daß dessen ungeachtet sein Ansuchen bewilligt wer- den sollte, denn wenn auch kein Privat-Consum da sei, so sei doch die
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