mit der Form des Antrages wie ihn G.R. Wenhart motivirt habe, nicht einverstanden. Es seien Verpflichtungen bestehend, wonach die Gasanstalt Flammen einzurichten habe oder nicht. Die Gemeinde habe erfahren, daß die Gasgesellschaft mit ihr nicht immer ganz höflich umgehe. Die Gemeinde soll sich daher auf den Vertragsboden stellen. Ihm scheine es daher mit dem Vertrage nicht übereinzustimmen, daß man erst ein Ersuchen stelle, ob die Fabrik die Lampe anbringen wolle oder nicht. G.R. Ploberger erklärt, es sei ihm auch widerlich vorgekommen, weil er nicht einsehe, warum die Gemeinde bitten solle. G.R. Dr. Hochhauser weist darauf hin, daß sich die Gemeinde auf
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