seien, als er diesen Punkt angeregt habe, es sei aber beschlossen worden, daß, nachdem gegenwärtige der Fabrik nur unbedeutende oder gar keine Nachtarbeit stattfinde, dermalen von der Anbringung einer Flamme daselbst Umgang genommen werden könnte. Dann handle es sich auch darum, daß die Errichtung einer Gasflamme dort grössere Auslagen erfordere weil der Rohrstrang nicht unmittelbar vorbeiführe, was beim sogenannten Gschlößl ganz sicher der Fall sei, daher keine Kosten hiefür erwachsen; drittens habe der Gemeinderath der Gasfabrik zugesagt, daß für heuer ihrem Begehren willfahrt werden würde. Da aber nunmehr wieder eine Eingabe an den Gemeinderath
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