die aber nicht bewilligt worden sei. Wenn in der Eingabe es heisse, es habe der Gasdirektor gesagt, daß die Flammen eingerichtet würden, wenn sie von der Gemeinde bewilligt würden, so sei dieß ein Wiederruf indem es geheissen habe, sie können heuer nicht eingerichtet werden, weil die Gasfabrik schon soviel für die Stadt geleistet habe. Wenn es heisse, daß auf der Promenade die Hausbesitzer Privatflammen haben einrichten lassen, so sei sein Antrag auf die Sicherheit der Arbeiter bedacht gewesen, welche ebenso gut sei, als jene bei Privaten. Es sei auch besonders sanitätswidrig, weil gerade an jenem Ort eine grosse Frequenz hersche. Nun sei sein Antrag
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