aber nichts geschehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß diesfalls nur die Sprache gewesen sei, ohne daß ein Beschluß gefaßt worden wäre. G.R. Mayr verweist hinsichtlich dieser Frage auf § 25 des zwischen der Gemeinde und der Gasfabrik bestehenden Vertrages welcher erwähne, wie viel Flammen resp. wieviel Stunden dieselben brennen müssen, wenn man nicht so viel brenne so komme dies nur der Gasgesellschaft zu Gute. Aber etwas anders möchte er erwähnen, wenn es auf der Promenade ein strassenpolizeilicher Übelstand sei, daß dort keine Gaslaterne brenne, so bestehe dieser Übelstand nun vielmehr am Kohlanger bei der Steyr, wo er die Anbringung einer Flamme beantragt habe
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