aber nichts geschehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß diesfalls nur die Sprache gewesen sei, ohne daß ein Beschluß gefaßt worden wäre. G.R. Mayr verweist hinsicht- lich dieser Frage auf § 25 des zwischen der Gemein- de und der Gasfabrik bestehenden Vertrages welcher erwähne, wie viel Flammen resp. wie- viel Stunden dieselben brennen müssen, wenn man nicht so viel brenne so komme dies nur der Gasgesellschaft zu Gute. Aber etwas anders möchte er erwähnen, wenn es auf der Promena- de ein strassenpolizeili- cher Übelstand sei, daß dort keine Gaslaterne brenne, so bestehe die- ser Übelstand nun viel- mehr am Kohlanger bei der Steyr, wo er die Anbringung einer Flamme beantragt habe
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