schlusses vom 7. November 1879 wegen Aufstellung einer Gaslaterne beim Schlößl- haus mit der Gasdirek- tion in Verhandlung zu treten und bei Nichtzu- standekommen derselben eine Petroleumlampe pro- visorisch anzubringen. Die Beseitigung der übri- gen Beschwerdepunkte sind theilweise zur Aus- führung angeordnet.“ G.R. Ploberger frägt wer Sei- tens der Gemeinde die Aufsicht und Kontrolle hinsichtlich der Gasbeleuch- tung habe; die Eingabe sei gerechtfertigt die jetzige Gasbeleuchtung sei fürchterlich. Der Vorsitzende bemerkt, daß, soviel ihm bekannt sei, ein derartiger Grad- messer nur in der Gas- fabrik vorhanden sei, wenn daher der Gemein- derat glaube, daß die gegenwärtigen Flammen
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