Gasdirektion selber die Bereitwilligung zur Herstellung obiger Arbeiten ausgesprochen hat, wenn ihr nur einmal die Verständigung Seitens der löblichen Gemeinde zukommt. Sollte aber dennoch die Aufstellung einer Gaslaterne am Gschlößl'schen Hause über Gebühr wieder verzögern, so stellen wir das eventuelle Begehren, es wolle dort wenigstens eine Petrolrum-Lampe angebracht werden, weil wir uns täglich überzeugen, daß die jetzigen Gasflammen der städt. Beleuchtung ohnehin kaum so viel Licht verbreiten als die Petroleumflammen. Steyr am 12 November 1879. /: folgen die Unterschriften :/ Hiezu stellt Referent nachfolgenden Antrag: „Sektion beantragt unter theilweiser Abänderung des Gemeinderatsbe-
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