löblichen Gemeinderathe zur weiteren Beschlußfassung mit dem Bemerken vorzulegen, daß bei Abschluß des Pachtvertrages mit Herrn Lavrenčič auf diesen Umstand im Punkte VI. A. Bedacht genommen wurde. Steyr am 12. November 1879. L.A. Iglseder.“ Hiezu stellt Referent nachstehenden Sektions-Antrag: „Über diese ämtliche Mittheilung wolle von Seite des löblichen Gemeinderathes bestimmt werden, daß wegen fernerer Einhebung der Pflaster- und Brückenmauth im Steyr in der bisherigen Höhe durch das Amt die Verlängerung bei dem hohen Landesausschusse beziehungsweise Landtage zu erwirken sei.“ Beschluß nach Antrag. - Z. 11234. 8. G.R. Leopold Huber verliest
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