Ratsprotokoll vom 21. November 1879

1879 geht die Bewilligung zur Einhebung der Brückenund Pflastermauth, welche der Gemeinde Steyr mit dem von Seiner kk. Apost. Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 29. Oktober 1874 genehmigten Landtagsbeschlusse vom 24. September 1874 auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung von 17. April 1864 und des Landesgesetzes vom 7. Dezember 1869 Gesetz u. V. Bl. N 30 auf die Dauer von 5 Jahren verlängert wurde zu Ende. Nachdem im heurigen Jahre eine Landtag-Session nicht stattgefunden hat, um weitere Verlängerung dieses der Gemeinde Steyr eingeräumten Rechtes daher nicht rechtzeitig eingeschritten werden konnte und demnach eine provisorische Verlängerung dieselben beim Hohen Landesausschusse zu erwirken wäre, so beert sich das Amt diesen Gegenstand dem

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