Vorstehung verlangt; wenn durch diese Erhebungen die Rechtsfrage klar gestellt sei, wenn man denn wisse, daß sich die Ablösung auf die ganze Fläche oder einen Theil derselben beziehe, dann habe er nichts dagegen daß auch noch im Wege einer Commission die Sache ausgetragen werde, indem er sich der Anschauung anschliesse, es sei besser, die Frage genau und gründlich zu lösen, als später Streitigkeiten besorgen zu müssen. Die erste Sektion werde auch gerne die nöthigen Erhebungen pflegen, wenn sie damit betraut werde. Hienach werde die Anträge des G.R. Peyrl und der Sektions-Antrag zur Abstimmung gebracht und angenommen. - Z. 10490. II. Sektion 6. G.R. Leopold Huber verliest
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