Vorstehung verlangt; wenn durch diese Erhe- bungen die Rechtsfrage klar gestellt sei, wenn man denn wisse, daß sich die Ablösung auf die ganze Fläche oder einen Theil derselben beziehe, dann habe er nichts dagegen daß auch noch im Wege einer Commission die Sache ausgetragen wer- de, indem er sich der An- schauung anschliesse, es sei besser, die Frage ge- nau und gründlich zu lösen, als später Streitig- keiten besorgen zu müssen. Die erste Sek- tion werde auch gerne die nöthigen Erhebungen pflegen, wenn sie damit betraut werde. Hienach werde die Anträge des G.R. Peyrl und der Sektions-Antrag zur Ab- stimmung gebracht und angenommen. - Z. 10490. II. Sektion 6. G.R. Leopold Huber verliest
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2