könnte damit nicht wieder eine Vertagung der An- gelegenheit Platz greifen müsse. Der Vorsitzende frägt aus welchen Mitgliedern die Commission bestehen soll, worauf G.R. Peyrl erwiedert, daß die Rechtssektion genü- gend sein dürfte, viel- leicht aber Jemand von der Bausektion beige- zogen werden könnte. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß die Sektion keinen definitiven Antrag stel- len könnte, weil einiges Material zur Beantwor- tung der vorliegenden Frage abgehe wie dieß nur dem Sektions-An- trage ersichtlich sei. Die Sektion habe daher die Ergänzung des Aktes und zwar nicht durch Herrn Reder, sondern durch die Gemeinde
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