dem Sektions-Antrage ganz verfrüht seien. Die Sektion beantrage ja die genauen Erhebungen über die Sache und habe das Object auch bereits persönlich in Augenschein genommen somit wären die Argumente, welche G.R. Peyrl geltend gemacht habe erst dann vorzubringen, wenn die Frage sprach reif sei. Sein Antrag dürfte daher entfallen nachdem der Gegenstand ohnehin der ersten Sektion übertragen sei, welche persönlich einen Augenschein vornehmen werde, wenn es nothwendig sei. Die Verhältnisse der Nachbarn seien der Sektion ohnehin bekannt. G.R. Peyrl erwiedert er habe ohnehin vorausgesetzt, daß die Sektion die Sache gründlich durchberathen habe und habe nur geglaubt, daß früher eine Commission stattfinden
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