Ratsprotokoll vom 21. November 1879

angegeben wurde, ob das sogenannte Fischergeschirr auf der Parzelle Nro 211 steht oder eine eigene Parzelle bildet.“ G.R. Mayr frägt, ob es sich um die Parzelle 160 handle, hinsichtlich welcher nie eine Ablösung gezalt worden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß nachdem vorliegenden Plane die Parzelle 160 nicht existire. G.R. Peyrl gibt an, er habe auch gehört, daß für die Parzelle 360 bis dato immer ein sogenannter Benützungsbetrag gezalt worden sei, während für die Parzelle 160 nichts gezalt worden sein soll. Er glaube daß die RechtsSektion diese Sache werde gründlich beraten haben, finde aber darin einen so heklichen Punkt, daß für den Fall als die Gemeinde hierin vielleicht einen irrigen Beschluß fassen sollte, sie später

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