angegeben wurde, ob das soge- nannte Fischergeschirr auf der Parzelle Nro 211 steht oder eine eigene Parzelle bildet.“ G.R. Mayr frägt, ob es sich um die Parzelle 160 handle, hin- sichtlich welcher nie eine Ablösung gezalt worden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß nachdem vorliegenden Plane die Parzelle 160 nicht existire. G.R. Peyrl gibt an, er habe auch gehört, daß für die Parzelle 360 bis dato immer ein soge- nannter Benützungsbetrag gezalt worden sei, während für die Parzelle 160 nichts gezalt worden sein soll. Er glaube daß die Rechts- Sektion diese Sache werde gründlich beraten haben, finde aber darin einen so heklichen Punkt, daß für den Fall als die Ge- meinde hierin vielleicht einen irrigen Beschluß fassen sollte, sie später
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