dem löblichen Gemeinderathe einen Nachlaß von 10 xr für jede Tafel falls es seinerzeit beliebt werden sollte, mit der Anhaftung der Tafeln einen hiesigen Geschäftsmann zu betrauen. Ferner garantire ich für die Dauerhaftigkeit meiner Tafeln auch bezüglich deren haltbarer Lakirung, so auch für dauerhafte Anheftung mittelst starker Schrauben mit runden Köpfen auf einen Zeitraum von mindestens 10 Jahren nachdem für gegossene Tafeln Jederman mit gutem Gewissen insolange garantiren kann, als das betreffende Haus bestehen wird. Schließlich erlaube ich mir noch die ergebene Bemerkung, daß ich gerne bereit bin mich an der Feststellung der neuen Nummern
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