G.R. Wenhart empfielt den Antrag des G.R. Gründler zur Annahme. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß ohnehin alle Jahre ein Betrag für Pflasterung ins Präliminar gestellt werde. G.R. Peyrl hält den vom G.R. Gründler beantragten Betrag für zu gering. G.R. Josef Huber bemerkt, daß der vom G.R. Gründler beantragte Betrag nicht begründet sei. Es müsse ausgesprochen werden wofür die Kosten ins Präliminar eingesetzt werden. Man müsse sich einen Vorrath von Würfelsteinen anschaffen und für diese Pflasterung mindestens einen Betrag von 10 - 12000 fl einsetzen. Dieß sei aber eine Sache der Präliminarberathung.
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