Fall, es sei der gleiche Fall schon früher gewesen, wie G.R. Putz erwähnt habe, und man könnte dann auch in Zukunft diese Bedingung einhalten. Das Amt könne allerdings die Hausbesitzer hiezu nicht verhalten, weil es die Bauordnung nicht vorschreibe es gehe daher nur im Vergleichswege. Am Grünmarkt hätten schon wieder 4 Hausbesitzer die Notwendigkeit der Übernahme der Kosten eingesehen, daher dort nur mehr wenige seien, die sich noch weigern und die vielleicht durch das Zureden ihrer Nachbarn auch noch hiezu vermacht werden könnten. G.R. Gründler möchte den Antrag stellen, vorläufig im Präliminare pro 1880 für diese Pflasterung nach
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