Ratsprotokoll vom 21. November 1879

daß zur Zelt, als in der Mittergasse gepflastert worden sei, Steyr keine eigene BauOrdnung gehabt habe, jetzt aber, wo Steyr eine eigene BauOrdnung habe, sei es etwas anderes; früher sei in Steyr nach der Linzer Bauordnung gebaut worden. Der Vorsitzende bezeichnet es als richtig, daß die Herstellung des Trottoirs nur bei Neubauten vorgeschrieben werden könne, während man dieß bei Reparaturen nicht thun könne; darum sei eine Begehungs-Commission veranlaßt und ein Vergleich angestrebt worden. Wenn die Gemeinde die Herstellung des Trottoirs hätte auftragen können, so wäre es nicht notwendig ge-

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