nung zur Verhandlung bringen zu dürfen nachdem er bei den Punkten 3 u. 4 der Tages-Ordnung nach § 67 G.St. abtreten müsse. 5. G.R. Anton v. Jäger referirt über ein Gesuch des Herrn Johann Schatzl, Besitzer des Hauses Nro 102, Gleinkergasse, womit derselbe um Zustimmung zur Löschung der auf dem obigen Hause zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Verbindlichkeit wegen Versorgung der Feuerleiter bittet, erörtert den Sachverhalt und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung dieses Ansuchen. Nach einigen erläuternden Bemerkungen des Vorsitzenden wird der Antrag der Sektion angenommen. - Z. 11141. /: G.R. Anton v. Jäger tritt
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