Die vor meinem Hause befindliche Bank werde ich beseitigen. Karl Kupetzius. Die Strassenstrecke vom Hause N 298 des Herrn Kupetzius bis zum Hause des Herrn Georg Frisch N 300 und jenseits vom Hause der Frau Maria Haratzmüller N 268 und des Herrn Karl v. Jäger bis zum Anschlusse an die Johannisgasse wäre nach Ansicht der Begehungs-Commission auch dermalen zu reguliren und sind die Kosten hiefür vom Bauamte festzustellen und im Kostenanschlage nachzutragen. Die Kosten der Trottoirumlegung resp. Herstellung beim Hause 267 bestreitet der Eigenthümer Herr Karl v. Jäger gegen dem, daß die Strecke innerhalb des Trottoirs bis zum Hause mit alten Pflastersteinen auf Kosten die Gemeinde
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