Ratsprotokoll vom 31. Oktober 1879

anders, so müsse das übles Blut machen. Es soll diesfalls Gleichheit herrschen. Bei der Regulirung der langen Gasse werde es sich wieder um dieselbe Frage handeln. Nach der Bau-Ordnung seien die Hausbesitzer allerdings in diesem Falle nicht verpflichtet, die ganzen Kosten auf sich zu nehmen, aber die Frage sei eben der Kostenpunkt für die Gemeinde den dieselbe leichter übernehmen könne, wenn ein Theil von den Hausbesitzern beigetragen werde. Übrigens seien die Kosten für die Einzelnen nicht einmal so hoch, es seien wenige Gulden, welche die einzelnen Hausbesitzer betreffen und gehe die Herhaltung und künftige Herstellung des Trottoirs ja die Gemeinde an. Es handle sich nun

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