Ratsprotokoll vom 31. Oktober 1879

anders, so müsse das übles Blut machen. Es soll diesfalls Gleich- heit herrschen. Bei der Regulirung der lan- gen Gasse werde es sich wieder um dieselbe Frage handeln. Nach der Bau-Ordnung seien die Hausbesitzer allerdings in diesem Falle nicht ver- pflichtet, die ganzen Ko- sten auf sich zu nehmen, aber die Frage sei eben der Kostenpunkt für die Gemeinde den dieselbe leichter über- nehmen könne, wenn ein Theil von den Haus- besitzern beigetragen werde. Übrigens seien die Kosten für die Ein- zelnen nicht einmal so hoch, es seien wenige Gulden, welche die einzelnen Hausbe- sitzer betreffen und gehe die Herhaltung und künftige Herstellung des Trottoirs ja die Ge- meinde an. Es hand- le sich nun

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