Ratsprotokoll vom 31. Oktober 1879

in den Wirkungskreis der politischen Vereinegehört oder in eine, wie die Herrn Gesuchsteller selbst sagen, auszuschreibenden Volksversammlung, hierin könne diese Angelegenheit besprochen und hinreichend beschlossen werden. Ich glaube daher doch diese Angelegenheit den Herrn Petenten dem Bemerken anheim zu stellen, daß sich der Gemeinderat hier nicht competent erachtet in ihr Begehren einzugehen und es den Petenten frei gestellt bleibt, diese Angelegenheit in anderer Weise zur Durchführung zu bringen. Wenn die Herrn mit dieser meiner Voraussetzung einverstanden sind, wenn Niemand

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