von der Gemeinde bezogen habe und stellt hiezu namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinde- rath wolle den Herrn Gesuchsteller, solange derselbe das Amt eines Bruderhauskirchenpfar- rers bekleide, im Genusse der seinem Herrn Vorgänger ange- wiesenen Bezüge be- lassen.“ G.R. Breslmayr erklärt diesen Antrag auf des äusserste zu unter- stützen. Der Vorsitzende glaubt, daß die Bezüge in einem Zinsbeitrage von jährlich 150 fl bestehen. Der Sektions-Antrag wird einstimmig an- nommen. - Z. 10437.
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