dem die Markthütten Jahr für Jahr weniger werden und es sich nur um eine Hütte handle, so glaube er, man könnte dem Wunsche der Gesuchstel- lerin entsprechen, wenn man für diese Markt- hütte einen andern Aufstellungsplatz finde, wenn sie aber andern Häusern eben- so hinderlich seien und man habe selbe ver- legt, weil die Passage gehindert gewesen sei, so müsse man den früheren Beschluß insolange aufrecht halten bis nicht ein besserer Platz für diese Hütten gefunden wer- de. G.R. Peyrl bemerkt, daß wenn eine Ände- rung überhaupt mög- lich sei, auch andern Häusern das Recht zu- stehe, auf eine Abänderung zu drin-
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