Ratsprotokoll vom 31. Oktober 1879

zu beurtheilen habe, von Jemand anderen liege keine Klage vor, daß er auch eine Abänderung wünsche und könne von einer Protektion nicht die Rede sein. G.R. Peyrl führt an, daß der Plan betreffend die Hüttenaufstellung dem Gemeinderathe vorgelegt und jedenfalls von Männern gemacht worden sei, welche mit den einschlägigen Verständnis vertraut seien und selben gewiß nach ihrem besten Wissen angelegt haben. Er sei nicht lange her, daß es sich am Ratstische um Aufhebung eines Gemeinderatsbeschlusses gehandelt habe und habe es denn geheissen, man werde nicht einen Beschluß fassen und in nächster Zeit denselben wieder auflassen. Geradeso sei es hier.

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