zu beurtheilen habe, von Jemand anderen liege keine Klage vor, daß er auch eine Abände- rung wünsche und könne von einer Pro- tektion nicht die Rede sein. G.R. Peyrl führt an, daß der Plan betreffend die Hüttenaufstellung dem Gemeinderathe vorgelegt und jeden- falls von Männern ge- macht worden sei, welche mit den einschlä- gigen Verständnis ver- traut seien und selben gewiß nach ihrem besten Wissen angelegt haben. Er sei nicht lange her, daß es sich am Ratstische um Aufhebung eines Ge- meinderatsbeschlusses gehandelt habe und habe es denn geheissen, man werde nicht einen Beschluß fassen und in nächster Zeit den- selben wieder auflassen. Geradeso sei es hier.
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