devorstehung wolle in gebührender Berücksichtigung der VerkehrsGeschäftsverhältnisse die Markthütten N 77 und 78 auf den früheren Standorte wieder transferiren lassen oder doch eine Vorkehrung zu treffen, daß die Durchfahrt zwischen der Markthütte N 77 und dem Gaskandellaber ermöglichet werde. Steyr am 8. Oktober 1879. Johanna Eiselmayr.“ Referent verliest hiezu den Bericht des städtischen Bauamtes, welcher lautet: „Obigem Auftrage entsprechend wird vom Gefertigten zur gefälligen Kenntnis gebracht, daß die Aufstellung der Markthütten N 77 u. 78 entsprechen der Bestimmung des löblichen Gemeinderates veranlaßt
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