diesfalls einzuschreiten und könnte er dann im Gnadenwege der Kosten enthoben werden; aber hinsichtlich Jener, welche diese Kosten leisten könnten, die ja nur wenige Gulden betragen, solle man von der Forderung nicht abgehen. G.R. Wenhart stellt unter Hinweis darauf als die hinsichtlich der gewünschten Neupflasterung der langen Gasse beantragte Begehungs-Commission noch nicht stattgefunden habe, hierüber auch noch kein Kosten voranschlag vorliege übriges beide Gegenstände, nämlich die Pflasterung der Grünmarktes und der Langen Gasse im engen Zusammenhange stünden, den Antrag beide Gegenstände auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
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