diesfalls einzuschreiten und könnte er dann im Gnadenwege der Kosten enthoben wer- den; aber hinsichtlich Jener, welche diese Kosten leisten könnten, die ja nur wenige Gulden betragen, solle man von der Forde- rung nicht abgehen. G.R. Wenhart stellt unter Hinweis darauf als die hinsichtlich der gewünsch- ten Neupflasterung der langen Gasse beantragte Begehungs-Commission noch nicht stattgefun- den habe, hierüber auch noch kein Kosten voranschlag vorliege übriges beide Gegenstän- de, nämlich die Pflaste- rung der Grünmark- tes und der Langen Gasse im engen Zu- sammenhange stünden, den Antrag beide Gegenstände auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung
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