leitung brennen könne. Zur Kenntnis. - Z. 14535. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 1. G. R. Anton v. Jäger refferirt über den Rekurs der Theresia Hörmann wider eine Entscheidung der städt. Armen-Commission Steyr, womit ihre Ansuchen um eine Unterstützung kene Folge gegeben wurde und stellt hiezu folgenden Sektions-Antrag: Nachden in den Erhebungs-Protokolle vom 26. September d.J. weder eine Äusserung des Armenvaters, noch eine Bemerkung des Armenrathes über die Hilfsbedürftigkeit der Gesuchstellerin ersichtlich ist, so beantragt die Sektion das Ansuchen der Theres Hormann zur noch-
RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2