Linz gehalten werde. Der Vorsitzende erwiedert, daß bei Neubauten die Hausbesitzer die Trottoir- herstellung auf eigene Kosten vornehmen müssen. In andern Fällen handle es sich nur darum, daß die Ge- meinde die Sache leichter durchführen könne, wenn sie hiezu eine Beitragsleistung er- halte, nachdem auch bei der Pflasterung von andern Gassen die Hausbesitzer die ganzen Kosten der Trottoirherstellung haben tragen müssen, so müsse man es hier auch so halten, weil eine Gleichheit sein müsse. Wenn ein einzelner Hausbe- sitzer in einer be- sonders ungünstigen pecuinären Lage sei, so steh es ihm ja frei, bei der Gemeinde
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